Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Guac
Stand: September 2026
Diese AGB regeln die Nutzung von Guac durch Creator und Geschäftskunden sowie die Durchführung von Kampagnen, die Prüfung eingereichter Inhalte und die Auszahlung von Creator-Vergütungen.
Teil 1 – Vertrag und Plattform
1. Anbieter, Geltungsbereich und Rollen
- 1.1 Anbieter und Betreiber der Plattform „Guac“ ist Lennart Hahn, handelnd unter „Guac“, Fruchtallee 19a, 20259 Hamburg, Deutschland (nachfolgend „Guac“, „wir“ oder „uns“). Kontakt: hi@guac.so; Website: https://guac.so.
- 1.2 Diese AGB gelten für Creator, die Kampagnen ansehen oder Social-Media-Inhalte einreichen, und für Geschäftskunden – insbesondere Locations, Veranstalter und Marken –, die Kampagnen oder sonstige Creator- und Marketing-Leistungen beauftragen (nachfolgend „Business“).
- 1.3 Die Nutzung als Business ist ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gestattet. Die für ein Business handelnde Person versichert, zu dessen Vertretung berechtigt zu sein.
- 1.4 Creator schließen mit Guac einen Vertrag über die Plattformnutzung. Soweit ein Creator wirksam an einer Kampagne teilnimmt, entsteht das kampagnenbezogene Leistungs- und Vergütungsverhältnis zwischen Guac und dem Creator. Das jeweilige Business wird dadurch nicht Vertragspartner des Creators und schuldet ihm keine unmittelbare Vergütung.
- 1.5 Businesses schließen mit Guac einen Vertrag über die vereinbarten Kampagnen-, Plattform- oder Koordinationsleistungen. Guac kann hierfür Creator einsetzen und die technische Abwicklung übernehmen.
- 1.6 Guac ist weder Betreiber noch Vertreter von TikTok, Instagram, YouTube, PayPal oder anderen eingebundenen Drittanbietern. Deren eigene Bedingungen gelten daneben für die jeweils dort genutzten Dienste.
- 1.7 Abweichende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen eines Business werden nur Vertragsbestandteil, wenn Guac ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Abreden in Textform haben im Einzelfall Vorrang.
2. Registrierung und Vertragsschluss
- 2.1 Für bestimmte Funktionen ist ein Nutzerkonto erforderlich. Mit Abschluss der Registrierung und Annahme dieser AGB kommt der jeweilige Plattform-Nutzungsvertrag zustande. Ein Anspruch auf Registrierung, Freischaltung oder Zugang zu bestimmten Kampagnen besteht nicht.
- 2.2 Vor der Einreichung eines Videos werden dem Creator die wesentlichen Bedingungen der Kampagne angezeigt. Dazu gehören insbesondere Teilnahmevoraussetzungen, erforderliche Angaben, Vergütungssatz, Messzeitraum, Höchstbeträge, zulässige Anzahl von Einreichungen und gegebenenfalls besondere Content- oder Rechtevorgaben (nachfolgend „Kampagnenbedingungen“).
- 2.3 Eine Einreichung ist wirksam, wenn sie innerhalb einer offenen Kampagne vollständig, fristgerecht und über die dafür vorgesehene Funktion erfolgt. Die Einreichung ist noch keine Bestätigung, dass der Content freigegeben wird, alle Kampagnenbedingungen erfüllt oder eine bestimmte Vergütung erreicht.
- 2.4 Für die Einreichung gelten die Kampagnenbedingungen, die dem Creator unmittelbar vor der wirksamen Einreichung angezeigt wurden. Spätere Änderungen an Vergütung, Messzeitraum oder Caps gelten nicht rückwirkend für bereits wirksam eingereichte Videos, sofern die Änderung nicht ausschließlich zugunsten des Creators erfolgt oder gesetzlich erforderlich ist.
- 2.5 Ein Vertrag mit einem Business kommt zustande, wenn Guac dessen Auftrag, Angebot, Kampagnenbuchung oder individuell vereinbarte Beauftragung annimmt. Leistungsumfang, Budget, Laufzeit und Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Dashboard, Kampagnenbriefing oder einer Individualvereinbarung.
3. Leistungen und Verfügbarkeit
- 3.1 Guac stellt eine Plattform bereit, über die Creator Kampagnen finden, Inhalte einreichen und Vergütungen verwalten können. Businesses können Kampagnen, Recruiting-Seiten, Creator-Koordination, Content-Prüfung und weitere vereinbarte Leistungen nutzen.
- 3.2 Guac schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder kommunikativen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmte Anzahl teilnehmender Creator, keine Veröffentlichung, Reichweite, Views, Interaktionen, Verkäufe oder Viralität garantiert.
- 3.3 Guac bemüht sich um eine zuverlässige Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine ununterbrochene oder fehlerfreie Nutzung. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen sowie Ausfälle von Hosting-, Zahlungs-, Authentifizierungs- oder Social-Media-Diensten können Funktionen zeitweise einschränken.
- 3.4 Guac darf Funktionen weiterentwickeln, ersetzen oder einstellen, soweit der Vertragszweck erhalten bleibt und die Änderung den betroffenen Nutzer nicht unangemessen benachteiligt. Wesentliche nachteilige Änderungen werden rechtzeitig angekündigt.
4. Konten, Angaben und Kommunikation
- 4.1 Nutzer müssen alle für Registrierung, Vertrag, Kampagne und Auszahlung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell halten.
- 4.2 Pro Person ist grundsätzlich nur ein Creator-Konto zulässig. Mehrere oder übertragene Konten, fremde Identitäten sowie automatisierte Registrierungen sind nur mit vorheriger Zustimmung von Guac zulässig.
- 4.3 Zugangsdaten und Anmeldelinks sind geheim zu halten. Anhaltspunkte für einen unbefugten Zugriff sind Guac unverzüglich mitzuteilen. Nutzer haften für Vorgänge über ihr Konto nach den gesetzlichen Vorschriften.
- 4.4 Rechtserhebliche Mitteilungen können an die hinterlegte E-Mail-Adresse, im Nutzerkonto oder auf einem anderen vereinbarten dauerhaften Datenträger erfolgen. Nutzer halten ihre Kontaktdaten aktuell und prüfen ihre Mitteilungen regelmäßig.
- 4.5 Die Plattform darf nicht mit Bots, Skripten, manipulierten Identitäten oder auf andere Weise zur Täuschung, Störung, Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen oder Beeinträchtigung anderer genutzt werden.
5. Datenschutz
- 5.1 Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung.
- 5.2 Die Datenschutzerklärung ist kein Bestandteil dieser AGB und enthält keine vertragliche Einwilligung. Erforderliche Einwilligungen werden gesondert eingeholt.
Teil 2 – Bedingungen für Creators
6. Teilnahmevoraussetzungen und Creator-Pflichten
- 6.1 Creator müssen mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein. Guac darf bei begründeten Zweifeln geeignete Alters-, Identitäts- oder Vertretungsnachweise anfordern und Auszahlungen bis zur Klärung zurückstellen.
- 6.2 Creator veröffentlichen eingereichte Inhalte grundsätzlich über ein eigenes oder nachweislich berechtigt genutztes Social-Media-Konto. Das Konto und der Beitrag müssen während des in der Kampagne angegebenen Messzeitraums öffentlich und technisch auswertbar bleiben.
- 6.3 Creator beachten die Kampagnenbedingungen, geltendes Recht und die Regeln der jeweiligen Zielplattform. Sie dürfen insbesondere keine rechtswidrigen, diskriminierenden, gefährlichen, irreführenden oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte einreichen.
- 6.4 Kommerzielle Kommunikation ist klar und gesetzeskonform als Werbung zu kennzeichnen. Technische Hinweise oder Vorlagen von Guac entbinden den Creator nicht von der Verantwortung für die konkrete Veröffentlichung.
- 6.5 Creator verwenden nur eigenes oder rechtmäßig nutzbares Bild-, Musik-, Marken- und sonstiges Material und holen erforderliche Einwilligungen abgebildeter Personen ein. Von einem Business bereitgestelltes Material darf nur für die jeweilige Kampagne genutzt werden.
- 6.6 Gekaufte oder automatisierte Views, Bots, Clickfarms, Mehrfachkonten zur Umgehung von Limits, manipulierte Nachweise, fremde Reuploads und sonstige künstliche Engagement-Methoden sind untersagt.
- 6.7 Die Teilnahme begründet kein Arbeitsverhältnis, keine Exklusivität und keinen Anspruch auf künftige Kampagnen. Creator organisieren ihre Tätigkeit eigenverantwortlich.
7. Einreichung, Prüfung und Views
- 7.1 Guac prüft Einreichungen anhand der Kampagnenbedingungen, der verfügbaren Plattformdaten und der vom Creator eingereichten Nachweise. Guac darf weitere angemessene Nachweise anfordern.
- 7.2 Maßgeblich sind die nachweisbaren und von Guac als plausibel bestätigten Views innerhalb des in der Kampagne genannten Messzeitraums; sofern dort nichts anderes steht, beträgt dieser 30 Tage ab Veröffentlichung. Vergütet werden nur Views innerhalb der angezeigten Caps und sonstigen Kampagnenlimits.
- 7.3 Guac kann Kennzahlen über autorisierte Schnittstellen, öffentliche Beitragsdaten, Screenshots und andere geeignete Nachweise abgleichen. Änderungen, Verzögerungen oder Messabweichungen der Zielplattform können zu späteren Korrekturen führen. Guac schuldet keine absolute Fehlerfreiheit, sondern eine sorgfältige und nachvollziehbare Prüfung der verfügbaren Daten.
- 7.4 Manipulierte, gekaufte, automatisierte, doppelt berücksichtigte oder anderweitig nicht kampagnenkonforme Views bleiben unberücksichtigt. Guac darf eine Prüfung und Auszahlung bei konkretem Manipulationsverdacht vorläufig zurückstellen.
- 7.5 Wird eine Einreichung endgültig abgelehnt oder eine Vergütung wegen einer Prüfung gekürzt, teilt Guac dem Creator den wesentlichen Grund mit. Der Creator kann die Entscheidung innerhalb von 14 Tagen über den mitgeteilten Weg oder per E-Mail an hi@guac.so beanstanden und eine menschliche Überprüfung verlangen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8. Rechte an Creator-Inhalten
- 8.1 Der Creator behält seine Rechte am eingereichten Inhalt.
- 8.2 Der Creator räumt Guac ein einfaches, nicht ausschließliches und auf den erforderlichen Zweck und Zeitraum beschränktes Recht ein, den Inhalt und zugehörige Vorschaubilder zu erfassen, technisch zu verarbeiten und den an der Kampagne beteiligten Personen zugänglich zu machen, soweit dies für Einreichung, Prüfung, Kampagnenabwicklung, View-Messung, Auszahlung sowie gesetzliche Nachweis- und Verteidigungszwecke erforderlich ist.
- 8.3 Aus der bloßen Einreichung erhält das Business kein Recht, den Clip herunterzuladen, zu bearbeiten, zu reposten, auf eigenen Kanälen oder Websites zu veröffentlichen, als Anzeige zu verwenden, zu boosten, zu whitelisten, an Dritte weiterzugeben oder für KI-Training zu nutzen.
- 8.4 Eine weitergehende Nutzung durch Guac oder das Business – insbesondere Paid Usage, Boosting, Reposting, Spark Ads oder sonstige Werbenutzung – setzt eine gesonderte vorherige Zustimmung des Creators voraus. Umfang, Laufzeit, Plattformen, Gebiet und zusätzliche Vergütung werden dabei gesondert festgelegt. Der Creator kann eine solche Zusatzlizenz ablehnen, ohne bereits entstandene Kampagnenvergütung zu verlieren.
- 8.5 Der Creator sichert mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu, über die für seine Veröffentlichung und die Rechte nach dieser Ziffer erforderlichen Rechte und Einwilligungen zu verfügen. Eine verschuldensunabhängige Garantie wird nicht übernommen.
- 8.6 Der Creator stellt Guac und das beteiligte Business von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vom Creator zu vertretenden Verletzung der Pflichten aus Ziffer 6 oder 8 beruhen. Die Freistellung umfasst erforderliche und angemessene Rechtsverteidigungskosten im gesetzlichen Umfang; ein Mitverschulden von Guac oder des Business ist zu berücksichtigen. Guac informiert den Creator über eine Inanspruchnahme und gibt ihm angemessen Gelegenheit zur Stellungnahme.
9. Vergütung und Auszahlung
- 9.1 Eine Vergütung entsteht nur für eine von Guac angenommene Einreichung, die die Kampagnenbedingungen erfüllt, und nur auf Grundlage der nach Ziffer 7 bestätigten Views beziehungsweise der ausdrücklich vereinbarten anderen Vergütungsmetrik.
- 9.2 Vergütungssatz, Messzeitraum, Höchstbetrag und sonstige Limits werden vor der Einreichung in der Kampagne angezeigt. Die Vergütung endet spätestens mit dem jeweiligen Cap; aus darüber hinausgehenden Views entsteht kein zusätzlicher Anspruch.
- 9.3 Ergänzend gilt die Payout Policy in Anhang 1. Sie ist Bestandteil dieser AGB.
- 9.4 Bei schuldhaft manipulierten oder unrichtigen Einreichungen darf Guac nur die betroffenen Vergütungsanteile kürzen, mit fälligen Ansprüchen verrechnen oder zurückfordern. Rechtmäßig verdiente, nicht betroffene Beträge bleiben bestehen.
- 9.5 Creator müssen eine gültige PayPal-E-Mail-Adresse und die gesetzlich oder für eine ordnungsgemäße Abrechnung erforderlichen Identitäts-, Adress- und Steuerangaben bereitstellen und aktuell halten. Guac darf Auszahlungen zurückstellen, solange notwendige Angaben fehlen, ein begründeter Prüf- oder Rechtsstreit läuft oder ein gesetzlicher Einbehalt erforderlich ist.
- 9.6 Creator sind für die zutreffende steuerliche Behandlung ihrer Einkünfte verantwortlich. Guac darf Daten erheben, überprüfen, aufbewahren und an Behörden melden, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher steuerlicher Plattform- oder Mitwirkungspflichten erforderlich ist.
10. Sperrung, Kündigung und Beschwerde
- 10.1 Creator können ihren Plattform-Nutzungsvertrag jederzeit in Textform oder über eine bereitgestellte Kontofunktion kündigen. Bereits wirksam eingereichte Videos und unstreitige, rechtmäßig verdiente Vergütungen werden nach diesen AGB abgewickelt.
- 10.2 Guac kann ein Konto oder einzelne Funktionen verhältnismäßig einschränken, vorläufig sperren oder aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei schweren oder wiederholten Rechts-, Kampagnen- oder AGB-Verstößen, falschen Identitäten, Manipulation, Betrug oder konkreten Sicherheitsrisiken.
- 10.3 Soweit keine sofortige Maßnahme erforderlich ist, erhält der Creator zuvor einen Hinweis und angemessene Gelegenheit zur Abhilfe. Guac teilt den wesentlichen Grund der Maßnahme auf einem dauerhaften Datenträger mit, soweit dies rechtlich und aus Sicherheitsgründen zulässig ist.
- 10.4 Gegen eine Sperrung, Kündigung oder vergleichbare nachteilige Maßnahme kann der Creator innerhalb von 14 Tagen per E-Mail an hi@guac.so Einspruch einlegen. Guac prüft den Vorgang durch eine natürliche Person und teilt das Ergebnis begründet mit.
- 10.5 Guac kann die Entfernung eines veröffentlichten Beitrags verlangen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen, fehlende Werbekennzeichnung, nicht freigegebenes Material, erhebliche Kampagnenverstöße oder akute Brand-Safety-Risiken bestehen. Guac kann Beiträge auf fremden Social-Media-Konten nicht selbst löschen und schuldet keinen bestimmten Entfernungserfolg.
Teil 3 – Bedingungen für Businesses (Geschäftskunden)
11. Kampagnen und Pflichten des Business
- 11.1 Das Business stellt Guac alle für die Kampagne erforderlichen Angaben, Ansprechpartner, freien Plätze, Termine, Budgets, Briefings und Materialien rechtzeitig, vollständig und richtig bereit.
- 11.2 Das Business ist für die Rechtmäßigkeit, Eindeutigkeit und Widerspruchsfreiheit seiner Vorgaben verantwortlich. Es darf Creator insbesondere nicht zu irreführender Werbung, verschleierter kommerzieller Kommunikation, Rechtsverletzungen oder Verstößen gegen Plattformregeln anweisen.
- 11.3 Das Business legt die erforderliche Werbekennzeichnung und besondere Branchen-, Sicherheits- oder Zutrittsvorgaben klar fest. Die Verantwortung des Creators für seine konkrete Veröffentlichung bleibt bestehen.
- 11.4 Guac darf Kampagnen oder Vorgaben bei konkreten Anhaltspunkten für Rechts-, Sicherheits- oder Plattformverstöße ablehnen, pausieren oder Änderungen verlangen. Eine Prüfungspflicht besteht nicht; eine Freischaltung ist keine Bestätigung der rechtlichen Zulässigkeit.
- 11.5 Erforderliche Freigaben oder Rückmeldungen nimmt das Business innerhalb angemessener Zeit vor. Verzögerungen, die auf fehlenden Angaben oder Rückmeldungen des Business beruhen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
- 11.6 Für Creator Drops, Pilotprojekte oder andere Individualleistungen können gesonderte Vereinbarungen gelten. Bei Widersprüchen haben solche Individualvereinbarungen Vorrang.
12. Materialien und Rechte des Business
- 12.1 Das Business sichert mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu, über alle Rechte an bereitgestellten Logos, Bildern, Videos, Musik, Marken, Werbeaussagen und sonstigen Materialien zu verfügen, die für die vereinbarte Kampagne erforderlich sind.
- 12.2 Das Business räumt Guac für die Kampagnendauer die einfachen, zweckgebundenen Rechte ein, die erforderlich sind, um die Materialien technisch zu verarbeiten, auf Kampagnen- und Recruiting-Seiten anzuzeigen und teilnehmenden Creatorn zur vertragsgemäßen Erstellung und Veröffentlichung ihrer Beiträge bereitzustellen.
- 12.3 Das Business berücksichtigt, dass bereits rechtmäßig veröffentlichte Creator-Beiträge nach dem Kampagnenende auf dem jeweiligen Social-Media-Konto sichtbar bleiben können. Guac kann eine Entfernung nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 10.5 verlangen und schuldet keinen bestimmten Entfernungserfolg.
- 12.4 Das Business stellt Guac von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vom Business zu vertretenden Verletzung dieser Ziffer, rechtswidrigen Kampagnenvorgaben oder unrichtigen Angaben beruhen. Ziffer 8.6 gilt für Verfahren, Kosten und Mitverschulden entsprechend.
13. Preise, Budget, Abrechnung und Storno
- 13.1 Preise, Vergütungsmodell, Budgets, Caps und enthaltene Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Dashboard, Kampagnenbriefing oder einer Individualvereinbarung. Alle gegenüber Businesses genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
- 13.2 Ein Budget oder Cap begrenzt die abrechenbare Kampagne, garantiert jedoch weder dessen Ausschöpfung noch einen bestimmten Erfolg. Soweit kein Festpreis oder Vorschuss vereinbart ist, werden nur die nach dem vereinbarten Modell abrechenbaren Leistungen grundsätzlich monatlich nachträglich berechnet.
- 13.3 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Einwände sollen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang in Textform mitgeteilt werden; zwingende Rechte und Einwendungen bleiben unberührt. Ob oder wann ein Business seine Rechnung begleicht, berührt einen bereits entstandenen Vergütungsanspruch des Creators nicht.
- 13.4 Das Business kann eine Kampagne mit Wirkung für die Zukunft pausieren oder beenden, soweit die konkrete Vereinbarung nichts anderes bestimmt. Bereits erbrachte, bestätigte oder nach dem vereinbarten Ablauf nicht mehr vermeidbare Leistungen bleiben abrechenbar. Ein nicht ausgeschöpftes Cap begründet ohne Vorauszahlung keinen Erstattungsanspruch.
- 13.5 Bei Zahlungsverzug, Rücklastschrift oder einem vom Business zu vertretenden Chargeback darf Guac den offenen Betrag, gesetzliche Verzugszinsen und angemessene tatsächlich entstandene Rückbuchungskosten verlangen. Guac darf die betroffene Kampagne bis zur Klärung verhältnismäßig pausieren; vollständig bezahlte andere Kampagnen bleiben grundsätzlich unberührt.
14. Rechte an Creator-Content für Businesses
- 14.1 Das Business darf einen öffentlich veröffentlichten Creator-Beitrag ansehen, verlinken und die für Prüfung und Abrechnung bereitgestellten Kampagnendaten nutzen. Daraus entsteht kein automatisches Werbe- oder Nachnutzungsrecht.
- 14.2 Download, Bearbeitung, Reposting, eigene Veröffentlichung, Paid Usage, Boosting, Whitelisting, Spark Ads, Weitergabe an Dritte, Unterlizenzierung oder KI-Training sind nur im Rahmen einer gesondert vereinbarten Creator-Lizenz zulässig.
- 14.3 Guac koordiniert eine optionale Rechtevereinbarung nur, wenn der Creator freiwillig zustimmt. Umfang, Laufzeit, Plattformen, Gebiet und zusätzliche Vergütung ergeben sich ausschließlich aus dieser gesonderten Vereinbarung.
Teil 4 – Gemeinsame Schlussregeln
15. Drittanbieter und höhere Gewalt
- 15.1 Inhalte und Kennzahlen stammen teilweise von Drittplattformen. Guac hat keinen Einfluss auf deren Verfügbarkeit, Algorithmen, Messweisen, Sperrungen, Löschungen, APIs oder Richtlinien und haftet hierfür nur, soweit Guac den betreffenden Umstand zu vertreten hat.
- 15.2 Dasselbe gilt für eigenständig von Zahlungs-, Hosting-, Authentifizierungs- und Kommunikationsdiensten erbrachte Leistungen. Soweit Guac sich eines Dienstes zur Erfüllung eigener Pflichten bedient, bleibt die gesetzliche Verantwortlichkeit unberührt.
- 15.3 Bei unvorhersehbaren und auch bei angemessener Sorgfalt nicht abwendbaren Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von Guac – etwa Naturereignissen, Krieg, hoheitlichen Maßnahmen oder großflächigen Ausfällen von Strom- oder Telekommunikationsnetzen – ruhen die betroffenen Pflichten für Dauer und Umfang der Auswirkung. Guac informiert betroffene Vertragspartner und begrenzt die Folgen im zumutbaren Umfang.
16. Meldung rechtswidriger Inhalte
- 16.1 Mutmaßlich rechtswidrige oder rechteverletzende Inhalte und Kampagnenseiten können unter Angabe der betroffenen URL, des Grundes und geeigneter Nachweise an hi@guac.so gemeldet werden.
- 16.2 Guac prüft vollständige Meldungen innerhalb angemessener Frist und kann Inhalte während der Prüfung einschränken, wenn konkrete erhebliche Rechts- oder Sicherheitsrisiken bestehen. Betroffene erhalten, soweit rechtlich zulässig, eine Begründung und Gelegenheit zur Stellungnahme.
17. Haftung von Guac
- 17.1 Guac haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
- 17.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
- 17.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Guac.
- 17.4 Die Haftung für eigenen Vorsatz wird nicht ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung und die gesetzliche Beweislast bleiben unberührt.
18. Laufzeit und Beendigung
- 18.1 Plattform-Nutzungsverträge laufen auf unbestimmte Zeit. Creator können nach Ziffer 10.1 kündigen. Businesses können mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen, sofern keine aktive Kampagne oder abweichende Individualvereinbarung entgegensteht.
- 18.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei schweren oder wiederholten Vertragsverstößen, Betrug, erheblichen Zahlungsrückständen oder konkreten Rechts- und Sicherheitsrisiken vorliegen.
- 18.3 Laufende Kampagnen, entstandene Zahlungsansprüche, vereinbarte Nutzungsrechte sowie Bestimmungen, die ihrer Natur nach fortgelten sollen, werden nach Vertragsende entsprechend diesen AGB abgewickelt.
19. Änderungen dieser AGB
- 19.1 Guac kann diese AGB für die Zukunft ändern, wenn rechtliche oder technische Rahmenbedingungen, Sicherheitsanforderungen, Funktionen oder das Leistungsangebot dies erfordern und Nutzer dadurch nicht unangemessen benachteiligt werden.
- 19.2 Änderungen werden mindestens 30 Tage vor ihrem geplanten Inkrafttreten auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt. Die Mitteilung erläutert die Änderung, den Zeitpunkt und die Rechte des Nutzers.
- 19.3 Rein redaktionelle, gesetzlich zwingende oder ausschließlich vorteilhafte Änderungen gelten als angenommen, wenn der Nutzer nicht bis zum Inkrafttreten widerspricht und in der Mitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen wurde.
- 19.4 Änderungen wesentlicher Leistungspflichten, Vergütungsregeln oder sonstige möglicherweise nachteilige Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung. Ohne Zustimmung gelten die bisherigen Bedingungen fort, soweit Guac oder der Nutzer den Vertrag nicht nach den geltenden Kündigungsregeln beendet.
- 19.5 Bereits wirksam eingereichte Videos, verdiente Vergütungen und laufende, verbindlich beauftragte Kampagnen werden durch spätere AGB-Änderungen nicht rückwirkend verschlechtert.
20. Schlussbestimmungen
- 20.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
- 20.2 Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hamburg Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
- 20.3 Änderungen und individuelle Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Vorrangige Individualabreden bleiben unberührt.
- 20.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Anhang 1 – Payout Policy (Auszahlungsregeln für Creators)
1. Zweck & Geltung
Diese Payout Policy regelt ergänzend zu den AGB, wann und unter welchen Voraussetzungen Creators eine Auszahlung erhalten. Sie ist Bestandteil der AGB.
2. Voraussetzungen der Vergütung
- 2.1 Vergütet werden nur wirksam eingereichte und von Guac angenommene Videos, welche die Kampagnenbedingungen erfüllen.
- 2.2 Die Annahme richtet sich nach den vor der Einreichung angezeigten Anforderungen. Sie darf nicht willkürlich verweigert werden; bei einer Ablehnung gilt der Beschwerdeweg aus Ziffer 7.5 der AGB.
3. Messung von Views & Auswertungszeitraum
- 3.1 Maßgeblich sind die nachweisbaren Views innerhalb eines Auswertungszeitraums von 30 Tagen ab Veröffentlichung des Videos.
- 3.2 Als Nachweis können dienen: TikTok-Analytics, Video-Link, Screenshots oder andere von Guac akzeptierte Belege. Guac kann zur Plausibilisierung weitere Nachweise anfordern.
- 3.3 Guac wendet die in der Kampagne genannten Mess-, Rundungs-, Mindest- und Höchstregeln einheitlich an. Nachträgliche Änderungen gelten nicht zulasten bereits wirksam eingereichter Videos.
4. Manipulation, Fraud & Disqualifikation
- 4.1 Verboten sind insbesondere:
- gekaufte Views, Bots, Clickfarms, künstliche Engagement-Methoden
- irreführende Angaben zum Venue-Bezug oder zur Entstehung des Inhalts
- Reuploads fremder Inhalte oder Rechteverletzungen
- 4.2 Bei konkretem Verdacht kann Guac die betroffene Auszahlung während der Prüfung pausieren. Bei einem schuldhaften Verstoß dürfen nur die betroffenen Vergütungsanteile verweigert, verrechnet oder zurückgefordert werden; rechtmäßig verdiente Beträge bleiben unberührt.
- 4.3 Vor einer endgültigen Kürzung oder Rückforderung teilt Guac den wesentlichen Grund und die Berechnung mit. Der Creator kann innerhalb von 14 Tagen eine menschliche Überprüfung verlangen.
5. Auszahlungstermine, Mindestbetrag, Auszahlungsmethode
- 5.1 Eine Vergütung wird frühestens nach Abschluss des für das jeweilige Video geltenden Mess- und Prüfzeitraums auszahlungsfähig; sofern die Kampagne nichts anderes bestimmt, endet dieser 30 Tage nach Veröffentlichung. Auszahlungen werden grundsätzlich monatlich bearbeitet.
- 5.2 Der Mindestbetrag für Auszahlungen beträgt 50 €. Beträge darunter werden gesammelt und zum nächsten Termin ausgezahlt, sobald der Mindestbetrag erreicht ist.
- 5.3 Auszahlungen erfolgen derzeit ausschließlich über PayPal an die korrekt hinterlegte PayPal-E-Mail-Adresse. Die Bedingungen und technische Verfügbarkeit von PayPal gelten ergänzend.
6. Prüfung, Holdback und Zahlungsstörungen
- 6.1 Guac kann eine Auszahlung bis zum Abschluss einer laufenden View-, Fraud- oder Rechteprüfung zurückstellen. Ein bereits entstandener Vergütungsanspruch des Creators hängt nicht davon ab, ob oder wann das Business die zugehörige Rechnung an Guac begleicht.
- 6.2 Bei Rückbuchungen, Streitfällen oder begründeten Reklamationen darf Guac nur die konkret betroffenen Beträge pausieren, angemessen verrechnen oder zurückfordern. Guac informiert den Creator über Grund und Umfang; der Beschwerdeweg bleibt offen.
7. Caps (Maximalbeträge)
Guac kann Maximalbeträge pro Video/Kampagne definieren. Diese werden im Kampagnenbriefing oder Dashboard angezeigt und sind bindend.
8. Steuern
Creator sind für die Versteuerung ihrer Auszahlungen verantwortlich und halten erforderliche Abrechnungs- und Steuerangaben aktuell. Guac kann gesetzlich erforderliche Nachweise und Mitwirkung verlangen sowie Meldungen vornehmen; Guac erbringt keine Steuerberatung.
